Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermietung des Ferienhauses Seehaus Pippa. Die wichtigsten Regeln zur Stornierung findet ihr in § 7.
§ 1 Geltungsbereich und Vermieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Ferienhauses „Seehaus Pippa“, Uferweg 11, 06249 Mücheln (Mietobjekt).
- Vermieter ist die Ferienhaus DöDö GbR, vertreten durch die Gesellschafter Stephanie Döring und Markus Döring, Blumenstraße 5, 38118 Braunschweig.
- Diese AGB gelten für alle Buchungen direkt beim Vermieter, insbesondere über die Website, per E-Mail oder Telefon. Bei Buchungen über ein Buchungsportal gelten für Zahlung und Stornierung vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Portals; im Übrigen gelten diese AGB.
- Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Mit dem Absenden einer Buchung über das Buchungssystem oder einer verbindlichen Buchungsanfrage gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag.
- Der Mieter muss bei Vertragsschluss volljährig sein. Er handelt zugleich für alle mitreisenden Personen und steht dafür ein, dass diese die Vertragsbedingungen und die Hausordnung einhalten.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um eine Beherbergungsleistung für einen bestimmten Zeitraum handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Rücktrittsregelung in § 7 bleibt davon unberührt.
§ 3 Nutzung und Belegung
- Das Mietobjekt wird ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet.
- Es darf höchstens mit 6 Personen einschließlich Kindern belegt werden; Babys und Kleinkinder unter 3 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Eine Überbelegung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
- Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
- Partys, Junggesellenabschiede und vergleichbare Veranstaltungen sind nicht gestattet. Der Mieter nimmt Rücksicht auf die Nachbarschaft; im Hafen sorgt ein Sicherheitsdienst für Ruhe.
§ 4 Mietpreis und Nebenkosten
- Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Er gilt für bis zu 4 Personen; für jede weitere Person werden 25 € pro Nacht berechnet.
- Zusätzlich zum Mietpreis fallen an:
- Endreinigung: 150 €, bei Abreise an einem Sonn- oder Feiertag 195 €
- Strom nach Verbrauch: 0,45 € pro kWh, abgelesen bei An- und Abreise
- optional: Bettwäschepaket 17,50 € pro Person, Handtuchpaket 17,50 € pro Person, Wäschepaket (Bettwäsche und Handtücher) 30 € pro Person
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Spätere Preisänderungen wirken sich auf bestehende Buchungen nicht aus.
§ 5 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag genannte Konto.
- Höhe und Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus dem Mietvertrag.
- Die Stromkosten werden nach der Abreise abgerechnet und mit der Kaution verrechnet.
- Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung entsprechend § 7 verlangen. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 6 Kaution
- Der Mieter leistet vor Anreise eine Kaution in Höhe von 250 € per Überweisung.
- Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurückgezahlt, abzüglich der Stromkosten sowie etwaiger vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachter Schäden und zusätzlicher Reinigungskosten nach § 9.
- Abzüge werden dem Mieter in Textform mit Begründung mitgeteilt. Übersteigen die berechtigten Forderungen die Kaution, bleibt die Geltendmachung des Restbetrags vorbehalten.
§ 7 Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)
- Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
- Im Fall des Rücktritts kann der Vermieter folgende pauschale Entschädigung verlangen, jeweils bezogen auf den Mietpreis:
| Rücktritt | Entschädigung |
|---|---|
| bis 49 Tage vor Mietbeginn | 10 % |
| bis 35 Tage vor Mietbeginn | 30 % |
| bis 21 Tage vor Mietbeginn | 60 % |
| bis 14 Tage vor Mietbeginn | 90 % |
| weniger als 14 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise | 100 % |
- Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt eine anderweitige Vermietung des Zeitraums, rechnet der Vermieter die erzielte Miete an.
- Weitere Regelungen, insbesondere zur Stellung einer Ersatzperson, enthält der Mietvertrag.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
- Der Vermieter kann den Vertrag vor oder während der Mietzeit fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder sich so vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung nicht zuzumuten ist, insbesondere bei Überbelegung, Partys, unerlaubter Tierhaltung oder erheblicher Störung der Nachbarschaft. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt in diesem Fall bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
- Wird das Mietobjekt durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Wasserschaden, Ausfall der Heizung, behördliche Anordnung), unbewohnbar, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 13.
§ 9 An- und Abreise
- Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist es bis 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
- Bei Abreise ist das Mietobjekt in folgendem Zustand zu hinterlassen:
- Abfall nach Hausordnung getrennt und in die vorgesehenen Behälter entsorgt
- Geschirr gespült und eingeräumt, Kühlschrank geleert
- Backofen, Mikrowelle und Grill gereinigt
- Haus besenrein, grobe Verschmutzungen entfernt
- Möbel, Geräte und Stand-up-Boards wieder an ihrem Platz, damit Wind keine Schäden verursacht
- Whirlpool abgedeckt, Fenster und Türen geschlossen
- Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann der Vermieter den nachgewiesenen zusätzlichen Reinigungs- oder Energieaufwand berechnen. Die Endreinigung nach § 4 bleibt davon unberührt.
§ 10 Bettwäsche und Handtücher
- Bettdecken und Kopfkissen sind im Mietobjekt vorhanden.
- Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie sind selbst mitzubringen oder als Paket nach § 4 zu buchen.
§ 11 Hausordnung, Haustiere und Rauchen
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags und für den Mieter und alle Mitreisenden verbindlich.
- Haustiere dürfen nicht in das Mietobjekt mitgebracht werden.
- Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet.
- Bei Verstößen gegen Absatz 2 oder 3 kann der Vermieter die Kosten einer notwendigen Sonderreinigung in nachgewiesener Höhe verlangen.
§ 12 Sauna, Whirlpool, Steg und See
- Sauna, Whirlpool, Steg, Badeleiter und Stand-up-Boards werden auf eigene Gefahr genutzt. Die ausliegenden Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten.
- Das Mietobjekt liegt unmittelbar am Wasser. Kinder dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person auf Terrasse und Steg aufhalten. Der See ist kein bewachtes Badegewässer.
- Bei der Nutzung der Stand-up-Boards wird das Tragen einer Schwimmweste empfohlen; für Kinder ist sie Pflicht.
- Der Whirlpool ist nach jeder Nutzung abzudecken. Glas ist im Bereich von Whirlpool und Sauna nicht gestattet.
- Die Haftung des Vermieters nach § 13 bleibt unberührt.
§ 13 Haftung und Mängel
- Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt und am Inventar, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen.
- Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt die Meldung schuldhaft, können Ansprüche des Mieters insoweit entfallen.
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Hafenbetrieb, Bootsverkehr, Bauarbeiten in der Umgebung oder Wetter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters.
§ 14 Internet und Fernsehen
- Der Vermieter stellt einen WLAN-Zugang kostenlos zur Verfügung. Eine ständige Verfügbarkeit oder bestimmte Geschwindigkeit wird nicht zugesagt.
- Der Mieter darf den Zugang nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht für illegales Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte. Für Rechtsverletzungen über den Zugang während der Mietzeit haftet der Mieter und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
- Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch kann der Vermieter den Zugang sperren.
- Die Einstellungen von Fernseher und Satellitenempfang dürfen nicht dauerhaft verändert werden. Muss deshalb ein Techniker beauftragt werden, trägt der Mieter die nachgewiesenen Kosten.
§ 15 Laden von Elektrofahrzeugen
- Elektrofahrzeuge dürfen ausschließlich an der vorhandenen Wallbox und nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter geladen werden. Das Laden an Haushaltssteckdosen ist nicht gestattet.
- Ein Ladekabel wird nicht gestellt. Der Ladestrom wird über die Stromabrechnung nach § 4 berechnet.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Braunschweig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026
